Das Batteriegesetz

regelt u.a. das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren aller Art
unabhängig von Größe, Masse, Form, stofflicher Zusammensetzung und / oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien / Akkus,
welche in Erzeugnisse bzw. Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt sind..
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Haus- / Restmüll entsorgt werden!
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet!

Batterien und Akkus können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt und/oder die Gesundheit schädigen können.
Es sind aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten, die wieder verwendet werden.
Leere Batterien und defekte Akkus müssen bei den sogenannten Wertstoff- oder Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen abgegeben werden.
Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme in vielen Supermärkten genutzt werden.

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nachstehendem Symbol ("durchgestrichene Mülltonne") gekennzeichnet,
welches auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist.


Aus der zusätzlichen Kennzeichnung kann das entscheidene Schwermetall erkannt werden, es sind:
Cd = Cadmium,
Hg = Quecksilber,
Pb = Blei.

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